Der Bereich des Handelsrechts ist der zentrale und breiteste Teil unserer Kanzlei und derjenige, der uns ein umfassendes und tiefes Wissen über unsere Mandanten verschafft, das uns erlaubt, eine maßgeschneiderte, umfassende und spezialisierte Beratung auf allen Gebieten zu geben, wo dies erforderlich ist.
Wir verfügen über spezialisierte Teams mit umfangreicher Erfahrung in der Ausarbeitung aller Arten von Handelsverträgen, Vertrieb, Franchising, Agentur, Einzelhandel, Dienstleistungserbringung, Lizenzierung, Leasing, Logistik, Zusammenarbeit, Joint Ventures, nationalen und internationalen Verträgen usw.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten wir unsere Klienten bei der Gründung von Gesellschaften und spezifischen Körperschaften (Risikokapitalgesellschaften, gemeinnützige Organisationen usw.), der Gestaltung von Gesellschaftsstrukturen, Umstrukturierungen, Aktionärsvereinbarungen, Statutenreformen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Übertragungen von Aktien oder Beteiligungen sowie bei Sekretariatsarbeiten für Aufsichtsräte, Beratung des Verwaltungsorgans, internationalen Firmensitzverlegungen und allgemein bei allen vertraglichen Bedürfnissen sowohl im normalen Geschäftsbetrieb als auch bei Konfliktsituationen innerhalb einer Handelsgesellschaft.