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Arbeitsrecht

Unser Team von Arbeitsrechtsanwälten berät in allen Arten von Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts.

Wir bieten Beratung sowohl zu spezifischen als auch zu wiederkehrenden Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit unserer Klienten.

Wir beteiligen uns regelmäßig an der Aushandlung, Ausarbeitung und Beendigung von Arbeitsverträgen, seien es nun normale oder Verträge für das obere Management, einschließlich Vereinbarungen über Wettbewerbsverbot, Exklusivität, Dauerhaftigkeit und goldene Fallschirme. Wir beraten auch bei der Aushandlung von Kollektivverträgen und bei betrieblichen Umstrukturierungsprozessen (Vertragsaussetzungen, Massenentlassungen, Änderung von Arbeitsbedingungen usw.).

Unser Team verfügt über eine umfangreiche Prozesserfahrung. Wir vertreten unsere Mandanten vor den Sozialgerichten, den Sozialkammern der Obersten Gerichtshöfe, dem Landesgericht, dem Obersten Gerichtshof und dem Verfassungsgericht.

Wir beteiligen uns regelmäßig an der Ausarbeitung von Aktienoptionsplänen, virtuellen Beteiligungen, Restricted Stock Units (RSU) und anderen Vergütungssystemen.

Zusätzlich zu unserer Erfahrung in der Beratung von Unternehmen beraten wir Manager und leitende Angestellte sowohl bei der Aushandlung ihrer Arbeitsbedingungen als auch bezüglich der Beendigung ihrer Verträge.