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Unternehmens-compliance

Wir beraten alle Arten von Körperschaften ausgehend von Studie und Kenntnis ihrer Tätigkeit, ihrer Situation und ihres strafrechtlichen Risikos.

Bei der Reform des Strafgesetzbuchs, die im Juli 2015 in Kraft getreten ist, wurde den Systemen zur Verhütung von Rechtsverstößen juristischer Personen besondere Bedeutung beigemessen. Die Umsetzung dieser Präventionssysteme dürfte die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Organisationen mildern oder sogar ganz ausschließen. Es ist eine friedfertige Empfehlung, dass Unternehmen, die in Spanien tätig sind, ihre Protokolle und Aufsichts- und Kontrollorgane überprüfen sollten, um sie an die durch die oben genannte Reform eingeführten Anforderungen anzupassen und so eine mögliche strafrechtliche Verurteilung der juristischen Person zu verhindern.

In diesem Bewusstsein haben wir eine Arbeitsmethodik entwickelt, die auf allgemein anerkannten internationalen Compliance-Standards basiert und darauf abzielt, die interne rechtliche Kontrolle von Unternehmen und Körperschaften zu verbessern und die Wahrscheinlichkeit der Nichteinhaltung durch ihre Führungskräfte und Mitarbeiter zu verringern.

Unser Team von Spezialisten im Bereich der Verhütung von Übertretungen berät alle Arten von Körperschaften ausgehend von der Studie und Kenntnis ihrer Tätigkeit, ihrer Situation und ihres spezifischen strafrechtlichen Risikos in folgenden Bereichen:

Bestimmung der strafrechtlichen Risiken einer Organisation, wobei die konkreten Risiken jeder Organisation je nach ihrer Tätigkeit analysiert werden, mit dem Ziel, sie in ihre allgemeine Risikokarte zu integrieren, oder sie von Anfang an bei der Gestaltung eines Protokolls zur Verbrechensverhütung (CPP) zu berücksichtigen.

Beratung über den Prozess der Definition oder Gestaltung eines CPP, einschließlich der Erstellung einer beschreibenden Dokumentation des CPP und der von ihm betroffenen Richtlinien und Prozesse sowie die Ermöglichung der Prüfung der Angemessenheit und Aktualität des CPP durch eine dritte Partei zur Minderung des strafrechtlichen Risikos.

Überwachungsprozess des CPP, für das unsere Fachleute diese bereits implementierten Programme analysieren und die entsprechenden Empfehlungen und Verbesserungen übermitteln.

Beratung zu den Rollen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit den Pflichten des Compliance-Beauftragten. Zu diesem Zweck führen unsere Fachleute interne Schulungen für die Mitarbeiter und Manager juristischer Personen durch, die darauf abzielen, diesen Körperschaften und ihren Mitarbeitern eine Kultur der Compliance in strafrechtlicher Hinsicht zu vermitteln, die nötigenfalls gegenüber Dritten objektiv belegbar ist.