Die Abteilung für geistiges und gewerbliches Eigentum ist auf den Schutz und die Verwertung der Rechte an Marken und anderen Kennzeichen sowie der Rechte von Autoren oder des Urheberrechts spezialisiert.
Auf dem Gebiet des geistigen Eigentums umfasst unsere Erfahrung die Erstellung und Überprüfung von Urheberrechtsübertragungs- und Lizenzverträgen, Technologietransferverträgen, Verträgen über die Beauftragung und den Verkauf von Kunstwerken, Verlagsverträgen, Modemodelverträgen und Verträgen über die Abtretung von Bildrechten, Verträgen mit Designern und Verträgen mit Fotografen. In diesem Bereich beraten wir viele nationale und internationale Mandanten in der Mode- und Luxusgüterbranche.
Im Bereich des gewerblichen Eigentumsschutzes unterstützen wir unsere Mandanten regelmäßig bei der Ausarbeitung von Verträgen über die Abtretung und Lizenzierung von Marken und anderen Unterscheidungsmerkmalen, Sponsoringverträgen, Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Lieferanten usw. Zu diesem Zweck beraten wir unsere Mandanten in Fragen der Eintragung und Verteidigung des Markenrechts und anderer Kennzeichenrechte sowohl in Spanien als auch im Ausland. Wir waren auch an zahlreichen Gerichtsverfahren beteiligt, in denen es um Widersprüche gegen Markeneintragungen, Markenrechtsverletzungen und unlauteren Wettbewerb ging.